Het Friesch Paarden Stamboek
INHALTVERZEICHNIS
Mitgliedschaft und Donationen

Jeder, der verlangt, dass ein friesisches Pferd auf seinen Namen registriert wird, und dass das F.P.S. ihm einen Eintragungsschein auf seinen Namen leihweise überlässt, muss Mitglied des F.P.S. sein. Dazu zahlt er eine einmalige Anmeldegebühr und einen Jahresbeitrag. Er erhält dann kostenlos das Monatsheft Phryso. Es ist auch möglich, begünstigendes Mitglied des F.P.S. zu werden. Ein solches Mitglied erhält das Monatsheft Phryso ebenfalls kostenlos.

Mitglieder haben ebenfalls Stimmrecht in der Jahresgeneralversammlung. Mitglieder, die den Beitrag und/oder sonstige Kosten nicht entrichten, werden als Mitglied ausgetragen, und die Pferde, die sie besitzen, werden außerhalb des Stammbuches erklärt. Bei Verkauf schuldet der neue Eigentümer wieder Anmeldegebühr.

  • Für das Ausland gelten andere Regeln (in Verträgen festgelegt)

Geschützter Stallname

Sie können einen geschützten Stallnamen beantragen, der nach Zuerkennung automatisch dem regulären Namen des Pferdes zugefügt wird. In diesem Fall dürfen Dritte diesen Namen nicht mehr benutzen. Der Name darf nicht diskriminierend, verleumderisch oder kommerziell sein und darf sich, zusammen mit dem regulären Namen, aus höchstens 30 Stellen zusammensetzen.

Wenn Sie bereits einen Stallnamen benutzen, können Sie diesen Namen weiterhin benutzen, auch wenn Sie dafür keinen offiziellen Schutz beantragen. Dazu brauchen Sie nichts zu tun. Bedenken Sie aber, dass jeder diesen Namen dann benutzen darf, und dass Sie diesen Namen nicht mehr benutzen dürfen, wenn ein Dritter ihn schützen lasst. Einen Schutzantrag können Sie schriftlich in Form eines Briefes bei dem Vorstand des F.P.S. einreichen. Wenn der Stallname (von dem Vorstand des F.P.S.) zuerkannt wird, gilt er während eines Jahres. Er wird in Phryso bekannt gegeben. Ohne Nachricht Ihrerseits wird der Name jedes Jahr verlängert. Die Kosten eines Schutzantrags werden in der Tarifliste erwähnt. Sie erhalten eine Rechnung davon. Wenn Sie diese Rechnung nicht begleichen, verfällt der Schutz des Stallnamens bei allen Pferden. Nur Mitgliedern des F.P.S. kann ein geschützter Stallname zuerkannt werden!

Geburtsanzeige von Fohlen

Sobald eine friesische Stute von einem registrierten friesischen Stammbuchhengst beschält wurde, erhält der Eigentümer der Stute von dem Eigentümer des Hengstes einen Beschälungsschein. Nach der Beschälungssaison (Dezember bis Januar) erhält er von dem Eigentümer des Hengstes, oder deren Vertretung, den Beschälungsnachweis/Geburtsschein. Wenn das Fohlen geboren wird, muss der Eigentümer der Stute den ausgefüllten Geburtsschein innerhalb von 14 Tagen, nachdem das Fohlen geboren wurde, dem F.P.S. senden. Wenn der Eigentümer der Stute die Frist von 14 Tagen nicht einhält, schuldet er dem F.P.S. eine Buße (siehe Tarifliste).

  • Für das Ausland gelten andere Regeln (in Verträgen festgelegt). Geburtsanzeigen von Fohlen, die in eines der Nebenbücher eingetragen werden müssen, wird der Vorstand von Fall zu Fall beurteilen.

Fohlenregistrierung

Nach Erhalt des ausgefüllten Geburtsscheins sendet das F.P.S. dem Eigentümer eine Geburtsbestätigung.

Nach Chippen des Fohlens wird es endgültig ins Fohlenbuchregister oder eines der Nebenbuchregister (siehe den Abschnitt "Eintragung ins Nebenbuch") eingetragen, und wird dem Eigentümer ein Eintragungs-nachweis gesandt, nachdem er einige Gelder entrichtet hat (siehe Tarifliste).

  • Für das Ausland gelten andere Regeln (in Verträgen festgelegt).

Abzeichnungen

Für Eintragung ins Stammbuch von Hengsten, Stuten und Wallachen kommen nur die Pferde in Betracht, die ganz schwarz sind. Zeichnungen vor dem Kopf, wie einige weiße Haare, Blümchen und einige graue Haare an Ober- und Unterlippe sind erlaubt. Zeichnungen an den Beinen sind nicht erlaubt,

Körung

Fohlen, die von einer offiziellen Stammbuchjury gekört wurden, können prämiert werden.

  1. Prämie = orange Schleife
  2. Prämie = rote Schleife
  3. Prämie = weiße Schleife

Stuten im Alter von drei Jahren und älter können zur Aufnahme ins Stammbuch und zur Stererklärung gekört werden. Das Mindeststockmaß für Stammbuchstuten beträgt 1.50 m, für Sterstuten 1.55 m.

Stammbuchstuten können zum Erhalt des Prädikats "Ster" angeboten werden. Das Mindeststockmaß beträgt 1.55 m.

Vierjährigen oder älteren Sterstuten kann während der zentralen Körung das Prädikat " vorläufiges Modell" zuerkannt werden.

Siebenjährige oder ältere Sterstuten können zum Erhalt dieses Prädikats an einem Zuchttag zur Körung angeboten werden. In beiden Fällen beträgt das Mindeststock-maß 1.58 m, und wird die Stute erst endgültig "Modell", wenn sie während eines I.B.0.P.Wettkampfes ein B-Zertifikat erringt (mindestens 77 Punkte). In Ausnahmefällen reicht eine Modellprüfung.

Stuten, die ein Brandmal der F.P.S. in der linken Halsfläche tragen, aber deren Abstammung nicht mehr nachweisbar ist, können zur Aufnahme ins Hilfsstammbuch angeboten werden.

Wallache können im Alter von drei Jahren oder älter zur Aufnahme ins Stammbuch angeboten werden (Mindeststockmaß 1.50 m) und Ster erklärt werden (Mindeststockmaß 1.55 m).

Hengste können im Alter von drei Jahren oder älter zur Aufnahme ins Stammbuch angeboten werden. Das Mindeststockmaß beträgt für einen dreijährigen Hengst 1.58 in und für einen vierjährigen oder älteren Hengst 1.60 m.

Die vorstehend genannten Körungen sind mit Kosten verbunden (siehe Tarifliste).

Prämierungen

  • Fohlen an einem Zuchttag oder während einer Stammbuchkörung oder Hauskörung.
  • Enterstuten während der zentralen Körung (im Ausland kann auch die Ortskörung dazu dienen)
  • Twenterstuten während der zentralen Körung ( Ausland – Ortskörung)
  • Dreijährige bis zwölfjährige Sterstuten während der zentralen Körung (Ausland – Ortskörung)
  • Modellstuten - Stammbuchwallache während der zentralen Körung (Ausland – Ortskörung)
  • Sterwallache während der zentralen Körung (Ausland – Ortskörung)
  • Stammbuchhengste während der Hengstkörung (Ausland, nicht europäisch - Ortskörung)

Das Prämiensystem is wie folgt;

Dreijährige

Prämie Umschreibung Stuten und Wallache Eintragung/ Festlegung auf dem Papier
1. Prämie Bessere Sterstuten Jahr + 1. Prämie
2. Prämie, Sterstuten Jahr + 2. Prämie
3. Prämie Bessere Stutbuchstuten Jahr + 3. Prämie
Keine Prämie Stutbuchstuten Jahr + keine Prämie
Nicht anerkannt Fohlenbuchstuten Jahr + nicht eingetragen

Wenn das Pferd nicht gekört ist, wird nichts auf dem Papier erwähnt.

Während der Körung ist das Papier abzugeben, sonst wird das Pferd nicht gekört 

Vier- bis sechsjährige Stuten und Wallache zur Eintragung und Graderhöhung

Prämie Umschreibung Stuten und Wallache Eintragung/ Festlegung auf dem Papier
1. Prämie Bessere Sterstuten Jahr + 1. Prämie
2. Prämie Sterstuten Jahr + 2. Prämie
3. Prämie Bessere Stutbuchstuten Jahr + 3. Prämie
Keine Prämie Stutbuchstuten Jahr + keine Prämie
Nicht anerkannt Fohlenbuchstuten Jahr + nicht eingetragen

Das Papier braucht dabei nicht abgegeben zu werden. Die Ergebnisse werden schon festgelegt und zu Papier gebracht.

Ein- und Zweijährige erhalten eine erste, zweite, dritte Prämie oder keine Prämie, die Papiere werden nicht eingenommen. Die Prämie wird eingetragen und beim erreichen des Alters von drei Jahren oder im Falle von Verkauf auf dem Papier erwähnt.

Siebenjährige und ältere Sterstuten können am Zuchttag angeboten werden und eine Prämie erhalten. Diese Prämie wird nicht auf dem Papier erwähnt.

Die besten Stuten werden zur Zentrale Stutenkörung eingeladen. Während der Zentrale Stutenkörung können diese Stuten als "vorläufiges" Model ausgezeichnet werden. Zur Zentrale Stutenkörung werden die dazu ausgezeichneten Pferde sowie alle Pferde mit einer ersten Prämie eingeladen. Während der Zentrale Stutenkörung werden diese Pferde gesetzt. In bezug auf die Teilnahme an der Zentrale Stutenkörung wird versucht, die Verantwortung bei den Zuchtverbänden zu legen, damit möglichst viele Stuten teilnehmen. Anmeldung für die Zentrale Stutenkörung gilt nur für die Körungen bis Ende September.

Auszeichnunge

An Zuchttagen kann die Jury, die der Vorstand des betreffenden Zuchtverbands eingesetzt hat, Fohlen/Pferden Auszeichnungen verleihen. Sie erhalten in diesem Fall auch ein Ehrenband des betreffenden Verbands

Chippen von Fohlen

Fohlen, die nach dem 1. Januar 1980 geboren sind, können nur ins Stammbuch aufgenommen werden, wenn sie mit einer Zungennummer tätowiert oder gechipt wurden. Die Fohlen müssen in ihrem Geburtsjahr gechipt werden. Zudem muss das Fohlen noch bei der Mutter laufen. Alle Fohlen, die in einem bestimmten Jahr an einem Zuchttag oder während einer Stammbuchkörung oder Hauskörung prämiert wurden, müssen während der gleichen Körung gechipt werden. Wenn solches versäumt wird, werden sie nicht ins Fohlenbuchregister aufgenommen. Das Risiko des Chippen von Fohlen hat der Vorstand bei der "eerste Friesche Onderlinge Landbouwpaarden- en Rundvee Verzekering Mij" (Versicherungsgesellschaft) in Heerenveen (NL.) untergebracht, und zwar unter nachstehenden Bedingungen:

  • Das Risiko umfasst: alle Unfälle, Infektionen, Knochenbrüche usw, welche die Fohlen sich während dass chippen zuziehen können, und ihre unmittelbaren Folgen. Haftpflichtschaden fällt nicht unter die Deckung.
  • Die Vergütungen im Schadenfall werden jedes Jahr von dem Vorstand festgestellt, unter der Voraussetzung, dass die Fohlen Eigentum der vorstehend genannten Versicherungsgesellschaft werden.

Brennen von Pferden

Sobald ein friesisches Pferd ins Stammbuch aufgenommen oder, Ster, Modell oder preferentiell erklärt wird, erhält das Tier in der linken Halsfläche ein Brandmal. Nachstehende Brandmale werden angewandt:

  • F für einen Hengst, eine Stute oder einen Wallach, der/die ins Stammbuch eingetragen wurde
  • FS für eine Sterstute und einen Sterwallach
  • FSM für eine Modellstute
  • F/\ für eine Hilfsbuchstute
  • "Krone" für einen preferentiellen Hengst oder eine preferentielle Stute.

Eintragung ins Nebenbuch

Einführung

Neben den nachstehend genannten regulären Registern wurden zwei Nebenbücher eingeführt

(Nebenbuch I und Nebenbuch II)

Die regulären Register sind: ( a. bis j. )

  • a. Stammbuch für Hengste
  • b. Stammbuch für Stuten
  • c. Fohlenbuch
  • d. Register für Sterstuten
  • e. Register für Modellstuten
  • f. Register für Hengste, preferentiell auf Nachkommen
  • g. Register für Stuten, preferentiell auf Nachkommen
  • h. Hilfsstammbuch für Stuten
  • i. Stammbuch für Wallache
  • j. Register für Sterwallache

Nebenbuch I

Nebenbuch I setzt sich aus nachstehenden Registern zusammen:

Ba. I Nebenbuch I für Stammbuchstuten

Bb. I Nebenbuch I für Fohlen

Bc. I Nebenbuch I für Sterstuten und Sterwallache

Bd. I Nebenbuch I für Stammbuchwallache.
Jede Eintragung eines Fohlens, dessen Vater ins Fohlenbuchregister eingetragen wurde, bedarf der Genehmigung des Vorstands. Wenn diese Genehmigung erteilt wird, und die Mutter in eines der regulären Register oder eines der Register von Nebenbuch I eingetragen wurde, wird das Fohlen in Nebenbuch I für Fohlen eingetragen. Fohlen einer Nebenbuch II -Stute, deren Vater ein Stammbuchhengst ist, wird ebenfalls in Nebenbuch I eingetragen. Weibliche Produkte von Stuten, die in Nebenbuch I eingetragen wurden, können erst in der dritten Generation ins reguläre Register für Stammbuchstuten, Register für Sterstuten, Register für Modellstuten oder Register für preferentielle Stuten eingetragen werden, unter der Voraussetzung, dass sie den Anforderungen entsprechen, die in den betreffenden Artikeln daran gestellt werden. Zusammengefasst können Nebenbuch I Produkte unter keiner Bedingung in eines der regulären Register a bis j von Artikel 2 des Stammbuchreglements eingetragen werden. Weibliche Nachkommen von Stuten aus Nebenbuch I können erst in der dritten Generation in eines der regulären Register b, d, e oder g eingetragen werden, unter der Voraussetzung, dass sie drei Generationen von einem Stammbuchvater abstammen und stammbuchwertig befunden wurden.
 Schematisch Vater

Mutter

Stammbuch
Fohlenbuch mit Beschälungs-genehmigung
Fohlenbuch ohne Beschälungs-genehmigung Nebenbuch I für Fohlen Nebenbuch II für Fohlen
Fohlenbuch Stammbuch Ster Modell Hilfsbuch
Fohlenbuch Nebenbuch I für Fohlen Nebenbuch II  Nebenbuch II  Nebenbuch II
Nebenbuch I für Fohlen Stammbuch- und Sterstuten
Nebenbuch I für Fohlen
Nebenbuch I für Fohlen Nebenbuch II  Nebenbuch II  Nebenbuch II
Nebenbuch II
Nebenbuch I für Fohlen Nebenbuch II Nebenbuch II   Nebenbuch II   Nebenbuch II
Nur weibliche Pferde, die in Nebenbuch I für Fohlen eingetragen wurden, können ins Nebenbuch für Stammbuchstuten und ins Nebenbuch für Sterstuten eingetragen werden, unter der Voraussetzung, dass sie den Anforderungen von Artikel 4 oder Artikel 6 des Stammbuchreglements entsprechen.

Männliche Pferde, die in Nebenbuch I für Fohlen eingetragen wurden, können nur in Nebenbuch I für Wallache aufgenommen werden, wenn sie den Anforderungen entsprechen, die diesbezüglich gestellt werden. Männliche Pferde, die ins Nebenbuch für Fohlen eingetragen wurden, können nicht ins Stamm-buchregister für Hengste aufgenommen werden. Ein Hengstfohlen, das in Nebenbuch I für Fohlen eingetragen wurde, erhält keine Genehmigung, in der Zucht eingesetzt zu werden.

Nebenbuch II

Nebenbuch II setzt sich nur aus nachstehendem Register zusammen:

B.II Nebenbuch II für Fohlen.

Nehenbuch II ist für Pferde/Fohlen gemeint, deren Vater ein nicht anerkannter Fohlenbuchhengst ist. Die Abstammung der Mutter des betreffenden Pferdes/Fohlens muss unbedingt rein friesisch sein und sich über die F.P.S.-Register nachweisen lassen. Fohlen einer Nebenbuch II Stute und eines Fohlenbuch-hengstes, der nicht als Deckhengst anerkannt ist, werden in Nebenbuch II eingetragen. Fohlen einer Nebenbuch I Stute und eines nicht anerkannten Fohlenbuchhengstes werden in Nebenbuch Il eingetragen. Ein Fohlen, dessen Vater, ohne dass ihm eine Beschälungsgenehmigung erteilt wurde, ins reguläre Fohlenbuch, Nebenbuch I für Fohlen oder Nebenbuch II eingetragen wurde, und dessen Mutter in irgendein Register eingetragen wurde, wird in Nebenbuch II eingetragen.

Zusammenfassung

Nebenbuch I

  • Nachkommen von Stuten, die ins reguläre Register eingetragen wurden, oder von Nebenbuch I Stuten x einem als Deckhengst anerkannten Fohlenbuchhengst;
  • Nachkommen einer Nebenbuch I oder Nebenbuch II Stute x eines Stammbuchhengstes;

Pferde/Fohlen, die in Nebenbuch I eingetragen wurden, erhalten ein braunfarbenes Zertifikat.

Nebenbuch II

  • Nachkommen einer Stute, die ins reguläre Register eingetragen wurde,
  • oder einer Nebenbuch I Stute x eines nicht als Deckhengst anerkannten Fohlenbuchhengstes;
  • Nachkommen einer Nebenbuch II-Stute x eines Fohlenbuchhengstes mit oder ohne Beschälungs-genehmigung;
  • Nebenbuch II Stuten können nicht ins Stammbuch aufgenommen werden und kommen also nicht für Graderhöhung in Betracht;

    Pferde/Fohlen, die in Nebenbuch II eingetragen wurden, erhalten ein blaufarbenes Zertifikat.

    preferentiellerklärung

    Stuten, die ins Fohlenbuch, Stammbuch und Hilfsstammbuch eingetragen wurden, und Hengste, die ins Stammbuch eingetragen wurden, können auf Nachkommen preferentiell erklärt werden.

    Eine preferentiellerklärung kann bei dem Sekretär beantragt werden. Im voraus muss ein festgestellter Betrag entrichtet werden. Wenn das Tier nicht mehr am Leben ist, kann der Eigentümer eines der Nachkommen die preferentiellerklärung beantragen, selbstverständlich unter den vorstehend genannten finanziellen Bedingungen. Die preferentiellerklärung für Stuten wird abgegeben, wenn die betreffende Stute mindestens vier Qualitätspferde erzeugt hat. Darunter werden verstanden:

    • Ster- oder Modellstuten
    • Sterwallache
    • Stammbuchhengste
    • Hengste, die den zweite Schau einer von dem F.P.S.-Vorstand anerkannten Hengstkörung erreicht haben.

    Prädikat "Leistungsmutter"

    Das Prädikat "Leistungsmuttter" wurde zur Förderung der Beteiligung der friesischen Pferde an den verschiedenen Sportarten eingeführt.

    Verleihungsbedingungen:

    Das Prädikat wird nur verliehen, wenn die Nachkommen einer Stute in den verschiedenen Sportarten einige besondere Leistungen geboten haben. Damit vermieden wird, dass das Prädikat an Wert verliert, müssen die Bedingungen von ziemlich hohen Niveaus sein.

    Überschreibung Eintragungsscheine

    Wenn ein Eigentümer verlangt, dass ein Pferd auf seinen Namen übergeschrieben wird, muss er dem F.P.S. den Eintragungsschein des Pferdes senden und auf der Rückseite den Namen und die vollständige Adresse des neuen Eigentümers erwähnen, sowie ihn mit den Unterschriften des alten und des neuen Eigentümers versehen. Das F.P.S. schaut nach, ob der betreffende Eigentümer Mitglied des F.P.S. ist. Wenn es sich um ein Pferd, das in der Zeit ab 1989 geboren wurde, handelt, muss für den Schein Pfandgeld in der von f 100,00 gezahlt werden. Dieses Pfandgeld wird dem Eigentümer zurückerstattet, sobald das F.P.S. diesen Schein wiedererhalten hat, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Verkauf oder dem Tod des Pferdes. Bei Verkauf werden die Verkaufskosten gleich abgezogen. Es ist Üblich, dass dieser positive Saldo auf das Kontokorrentkonto des betreffenden Mitglieds bei dem F.P.S. überwiesen wird. Später werden weitere Kosten wie Mitgliedsbeiträge, Insertionskosten usw. gegen diesen Saldo aufgerechnet. Wenn ein Mitglied verlangt, dass ihm sein Guthaben ausgezahlt wird, ist das selbstverständlich auch möglich. In diesem Fall muss das Mitglied seine Kontonummer angeben, so dass der Betrag auf sein Konto überwiesen werden kann,

    • Für das Ausland gelten andere Regeln (in Verträgen festgelegt).

    Hengstkörung

    Für die Hengstkörung müssen gemeldet werden:

    • Alle 4 bis 12jährigen ins Stammbuch eingetragene Hengste.
    • Alle 13jährigen eingetragenen Hengste.
    • Alle 2 1/2jährigen und älteren Fohlenbuchhengste, die der Eigentümer zur Beschälung und Ein-tragung ins Stammbuch kören lassen möchte.

    Die vorstehend genannten Hengste müssen vor einem von dem Vorstand näher festzulegenden Datum dem Sekretär des königlichen Verbands "Het Friesch Paarden-Stamboek", Postlaan IA, 9204 WT Drachten, gemeldet werden.

    Von allen zur Aufnahme angebotenen jungen Hengsten muss vor einem von dem Vorstand näher festzulegenden Datum das Sperma untersucht werden. Die Spermauntersuchung kann stattfinden bei:

    • dem Gesundheitsamt für Tiere "Noord Nederland", Morra 2 in Drachten;
    • der Fakultät für Tierheilkunde "De Uithof", Yalelaan 5 in Utrecht;
    • dem Gesundheitsamt für Tiere, Molenwijkseweg 48 in Boxtel (N.Br.).

    Hengste mit der Note "ungenügend" im Spermazeugnis können nicht zur Stammbuchkörung angeboten werden. Die während der Hengstkörung für die zweite Schau ausgezeichnete Hengste werden veterinär gekört. Stichprobenartig wird bei einigen Hengsten ein Dopingtest durchgeführt. Mit der Hengstkörung sind einige Kosten verbunden (siehe Tarifliste). Die Bestimmungen dieser Körung werden jedes Jahr in Phryso publiziert.

    Zentrale Untersuchung

    Die Eigentümer der in einem bestimmten Jahr zur Beschälung genehmigten jungen Hengste verpflichten sich hiermit für sich wie für ihre Rechtsnachfolger, diese Hengste im gleichen Jahr der Zentralen Unter-suchung zu unterziehen. Am Ende dieser Untersuchung wird über die Eintragung ins Stammbuch entschieden. Die Hengste, die dafür ausgezeichnet werden, müssen zunächst einer Röntgenkörung unterzogen werden. Wenn die Hengste negativ beurteilt werden, werden sie nicht zur Zentralen Untersuchung zugelassen. Die Selbstbeteiligung an den Kosten der Zentralen Untersuchung wird näher festgestellt. Die Eigentümer der jungen Hengste, die für die Zentrale Untersuchung ausgezeichnet werden, müssen diese Hengste einer Blutgruppenuntersuchung unterziehen, sofern sie nicht bereits stattgefunden hat. Die Abstammung muss den Angaben entsprechen. Die Namen der ins Stammbuch eingetragenen Hengste werden von dem Vorstand festgestellt. Dabei werden die Wünsche der Eigentümer soviel wie möglich berücksichtigt. Jeder Name darf nur einmal benutzt werden und muss friesisch sein. Namen von bereits zuvor ins Stammbuch aufgenommenen Hengsten kommen nicht in Frage.

    Fuchsfaktor

    Für die Teilnahme an der Hengstkörung werd bestimmt dass, für die Zentrale Untersuchung angewiesene Hengste auf den Fuchsfaktor hin kontrolliert werden. Hengste, bei denen der Fuchsfaktor festgestellt wird, werden von der Teilnahme all der Zentralen Untersuchung ausgeschlossen. Es ist auch möglich, die Hengste vorab auf den Fuchsfaktor hin untersuchen zu lassen.

    Verpflichtete Leistungskörung

    Die Eigentümer aller genehmigten Hengste, die der Zentralen Untersuchung bereits unterzogen wurden, sind verpflichtet, mit diesen Hengsten an einer (der) in diesem Jahr von dem Vorstand auszuschreibenden Leistungskörung(en) teilzunehmen, mit Ausnahme der Hengste, die im nächsten Jahr dreizehn Jahre und älter sind, und der Hengste, die der Vorstand dieser Verpflichtung enthoben hat. Eigentümer, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, dürfen die Hengste im nächsten Jahr nicht zur Prämienkörung anbieten.

    Nachkommenkörung

    Von einem ins Stammbuch aufgenommenem Hengst müssen in dem Jahr, in dem die ältesten Nachkommen drei Jahre werden, die Nachkommen beurteilt werden.

    Die weiteren Bedingungen sind:

    1. Es darf nicht so sein, dass die Nachkommen des Hengstes früher bereits beurteilt wurden.
    2. Die Zahl der gezeigten Nachkommen muss 20% des registrierten Beschälungen des Hengstes betragen, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Hengst zum ersten Mal als Deckhengst genehmigt wurde, bis zum Ende des Jahres vor dem Jahr, in dem die Beurteilung stattfindet, gerechnet, mit der Maßgabe, dass man nicht mehr als 40 Nachkommen zu zeigen braucht.
    3. Mindestens 15 Nachkommen müssen gezeigt werden.
    4. Die gezeigten Nachkommen müssen zu mehr als 40% und zu weniger als 60% Fohlen sein.
    5. Die gezeigten Fohlen müssen von ihren Müttern begleitet werden.
    6. Die gezeigten Nachkommen müssen zu mindestens 25% zum ältesten Jahrgang der Nachkommen gehören.
    7. Die gezeigten Fohlen bzw. die gezeigten älteren Tiere müssen zu mindestens 50% von dem Vorstand angegeben sein. Wenn der unter F. genannten Prozentsatz nicht erreicht werden kann, darf diese Kategorie aus der Gruppe, die zum zweitältesten Jahrgang gehört, ergänzt werden.

    Bei der Angabe der Nachkommen des Hengstes wird von der Fohlenbuchnummer der Nachkommen nach einer arithmetischen Reihe ausgegangen. Die Kommission, die mit der Beurteilung bzw. der Neubeurteilung der Nachkommen beauftragt ist, ist die gleiche wie die Kommission, die mit der Jahres-körung bzw. Neukörung der Hengste zum öffentlichen Beschälungsdienst beauftragt ist. Die Kosten der Nachkommenkörung bzw. Neukörung werden in der Tarifliste erwähnt. Die Neukörungs-kosten werden bei Genehmigung des Hengstes zurückerstattet.

    Zentrale Körung

    Während dieser Jahreskörung findet die Prämienkörung an der Hand nachstehender Pferde statt:

    • Enterstuten
    • Twenterstuten
    • Dreijährige Sterstuten
    • Vier- bis sechsjährige Sterstuten
    • Modellstuten bis zu zwölf Jahren

    Dafür kommen auch die Stuten in Betracht, die in diesem Jahr zum " vorläufigen Modell" erklärt werden. Stuten, die im vorangehenden Jahr das Prädikat vorläufiges Modell" erhalten haben, aber noch keine IBOP-Prüfung abgelegt haben, können allerdings nicht zu dieser Körung angeboten werden, auch nicht in der Rubrik Sterstuten, Stammbuch- und Sterwallache bis zu zehn Jahren. Es wird dringlich empfohlen, nur die Pferde zur Prämienkörung anzubieten, die an einem Zuchttag einen ersten oder "hohen" zweiten Preis gewonnen haben. Weiter werden auf dieser Körung einige Rubriken für das beste Reitpferd und Schau-fahrpferd ausgeschrieben. Daran dürfen sich nur registrierte friesische Pferde beteiligen, deren Eigentümer Mitglied des F.P.S. sein müssen. Alle Pferde, die auf der zentralen Körung erscheinen, müssen gegen Influenza geimpft sein.

    Inzuchtberechnung

    Jedes Jahr besteht die Möglichkeit, bei dem F.P.S. eine Liste mit dem Inzuchtprozentsatz des Fohlens, das eventuell mittels Paarung mit den verfügbaren Hengsten aus einer Stute geboren wird, anzufordern. Dieser Inzuchtprozentsatz ist Teil der Zucht und ein Hilfsmittel bei der Wahl eines Hengstes. Daneben muss bei der Wahl des Hengstes selbstverständlich auf Exterieur, Benutzung usw. geachtet werden. Mit einer Karte in der Januarausgabe von Phryso kann jedes Mitglied den Inzuchtprozentsatz anfordern. Auf diese Weise möchte der Vorstand des F.P.S. zur Inzuchtbekämpfung des friesischen Pferdes beitragen. Die Kosten werden in der Tarifliste erwähnt.

    I.B.0.P.

    Die I.B.0.P. (Einrichtung Brauchbarkeitsprüfung Pferde) prüft das Talent von Pferden in mehreren Bereichen mittels einer Anspannprobe, Sattelprobe und Zugprobe.

    Zuchtziel

    Das Zuchtziel des F.P.S. ist die Zucht von Pferden mit schönem Exterieur (unter Beibehaltung der typischen Rassenmerkmale) unter weiterem Zurückdrangen der Inzucht in der Rasse selbst, die sowohl im Sport (Schaufahren, Fahr- und Reitdressur, Vielseitigkeitsprüfung) gute Leistungen bieten können, als auch für Freizeitreiten geeignet sind, und zwar mittels Selektion in der Rasse.

    1. Exterieur

    Als erster Punkt wird in der vorstehend genannten Definition des Zuchtzieles genannt: "Die Zucht von Pferden mit schönem Exterieur neben dem spezifischen Erwerb friesischer Pferde zum Schaufahren und zur Fahrdressur gibt es auch viele Züchter, Liebhaber und Freizeitreiter, die friesische Pferde lieben. Es ist bemerkenswert, dass, während bei vielen Stammbüchern die Zahl der Mitglieder und Pferde bereits einige Jahre zurückgeht, das friesische Pferdestammbuch immer gröber wird, und sein Mitglieder- und Pferdebestand immer noch zunimmt. Obwohl friesische Pferde u.a. im Vierspännersport, Schaufahren, in der Fahrdressur und gelegentlich in der Reitdressur gute Leistungen bieten, sind bestimmte Sachen verbesserungsfähig. Die Anziehungskraft, die das friesische Pferd auf viele Liebhaber ausübt, kann nicht einfach aufs Spiel gesetzt werden, wenn über ein Zuchtziel gesprochen wird. Dabei kann ein Spannungsfeld zwischen einer vorher vereinbarten Exterieurbeschreibung einerseits und den Anforderungen an die Benutzung und Anwendung im Sport andererseits entstehen. Ergänzungen des Exterieurs stützen sich zu einem Großteil auf Anlage 10 des Standardwerkes "Das friesische Pferd" von Herrn Ir. G.J.A. Bouma (Seite 456 und 457) mit Zufügungen, die eine möglichst konkrete Beschreibung des Exterieurs des friesischen Pferdes bezwecken.

    Der Kopf

    Nicht zu lang und ausreichend breit. Kleine aufmerksame Ohren, und die Ohrspitzen neigen sich ein wenig zueinander. Die Augen sind groß und glänzend. Das Nasenbein ein wenig hohl oder gerade. Weite Nüstern, geschlossene Lippen und gut aufeinander passende Zähne. Die Kiefer nicht zu schwer, mit genügend Zwischenraum. Der Kopf vor allem trocken und deutlich ausgeprägt. Fließender Übergang zum Hals. Das Genick ausreichend lang, so dass das Pferd den Kopf in ausreichendem Maße neigen kann. Der ganze Kopfansatz nicht zu schwer, und vor allem Raum bei dem Kehlgang.

    Der Hals

    Leicht gebeugt, mit Kamm. Der Hals darf nicht zu kurz und nicht zu wenig muskulös sein und muss ausreichend hoch aus der Brust kommen. Ein Unterhals wird nicht gerne gesehen.

    Der Widerrist

    Gut entwickelt, und vor allem gleichmäßig in den Rücken verlaufend. Der Widerrist nicht zu flach.

    Der Rücken

    Der Rücken nicht zu lang und ausreichend muskulös. Ein etwas gesunkener Rücken ist erlaubt. Die Lenden breit, stark und muskulös, und fließend ins Kreuz verlaufend.

    Das Kreuz

    Das Kreuz nicht zu kurz, etwas abschüssig, ausreichend breit und muskulös, nicht zu rund oder sich zuspitzend (enge Sitzbeine). Der Schweif nicht zu niedrig eingepflanzt. Vor allem die Behosung muss gut entwickelt sein und lang durchgehen.

    Die Schulter

    Die Schulter muss ausreichend lang und schräg sein. Die Buge müssen ausreichend weit sein, so dass sie zusammen mit dem Brustbein und guten Muskeln eine schöne Vorderbrust bilden können.

    Die Brust nicht zu breit, aber auch nicht zu schmal.

    Die Rippen

    Die Rippen müssen ausreichend lang und gut gewölbt sein und Herz und Lungen Raum geben. Kugelrund ist nicht erwünscht. Der Bauch muss nach hinten ausreichend tief sein.

    Die Beine

    Die Vorderbeine müssen richtig stehen. In der Vorderansicht senkrecht, und unten eine Hufbreite Zwischenraum. In der Seitenansicht senkrecht bis zum Fesselgelenk, die Fessel in einem Winkel von 45° zum Boden. Die Röhre des Vorderbeines nicht zu lang. Der Oberarm muss allerdings eine ausreichende Länge haben. Die Fessel ausreichend lang und federnd. Hufe weit und makellos.

    Von hinten gesehen gerade Hinterbeine. In der Seitenansicht gut gestellt, stark, mit guten, starken Hufen. Die Röhre hinten etwas länger als das Vorderbein, während der Schenkel ausreichend lang und zudem muskulös sein muss. Die Gelenke müssen sowohl vorne als hinten gut entwickelt und vor allem trocken sein und ein gutes Fundament haben. Der Winkel bei dem Sprunggelenk muss etwa 150' sein, während bei den Hinterbeinen die Fessel einen Winkel von etwa 55° zum Boden hat.

    Schritt. Der Schritt muss gerade sein. Kräftig und geschmeidig mit genügend Raum, aus der Schulter kommend, mit ausreichendem Schub aus der Hinterhand. Die Hinterhand muss kräftig untergebracht werden. Trab raumgreifend, vornehm, mit gutem Schub aus der Hinterhand. Der Trab muss leichtfüßig sein, mit einem Schwebemoment und ausreichender Geschmeidigkeit des Sprunggelenks.

    Der Galopp. Ein heiterer und tragender Galopp mit ausreichendem Schub aus der Hinterhand und Geschmeidigkeit des Sprunggelenks.

    2. Die typischen Merkmale der friesischen Rasse

    Ein harmonisch und ausgewogen gebildetes Pferd mit edlem Kopf und hellen, intelligenten Augen. Kleine aufmerksame Ohren, die sich leicht zueinander neigen. Ein nicht zu kurzer, leicht gebeugter Hals, ein ausreichend starker Rücken, in einem nicht zu kurzen Kreuz endend, das nicht zu abschüssig sein darf.

    Eine kräftige, ausreichend lange und schräge Schulter. Ausreichend lang gerippt, mit guter Wölbung, starken Beinen und Füßen, einem gut entwickelten Oberarm und gutem Stand. Flotte, rechteckige, elegante und erhabene Gangarten, die von ausreichender Behaarung am Unterfuß, einem schönen Kamm und einem schönen, langen Schweif besonders unterstrichen werden. Kurz ein Luxuspferd mit stolzer Erscheinung, das temperamentvoll und arbeitslustig ist und einen ehrlichen Charakter hat. Eine Widerristhöhe im Alter von drei Jahren von etwa 1.60 Meter wird als ideal betrachtet. Als Farbe sieht man am liebsten schwarz.

    3. Benutzung und Anwendung im Sport

    Das friesische Pferd wird in zahlreichen Weisen in mehreren Sportarten eingesetzt, und zwar:

    In einigen der vorstehend genannten Disziplinen des (Pferde) Sports, unter anderem im Schaufahren und in der Fahrdressur, bieten die friesischen Pferde gute Leistungen. Damit das erreichte Niveau behalten oder verbessert wird, und auch in anderen Sportarten eine bedeutungsvolle Rolle gespielt werden kann, muss auf nachstehendes geachtet werden: - starke Hinterhand mit ausreichendem Schub, nicht zu schweres Luxuspferd, ausreichend lange, schräge Schulter harte und trockene Beine, leichtfüßige Bewegungen mit einem Schwebemoment, nicht zu kleine, aber auch nicht zu große Pferde; Pferde von 1.59 - 1.63 m als Ideal, ausreichend lange Oberarme und Schenkel, die muskulös sein müssen, guter Übergang von den Lenden zum Kreuz, mit gut entwickelter und lang durchgehender Behosung, gute, weite Hufe mit aus-reichenden Ballen, guter Kopf-/Halsansatz, ehrlicher Charakter mit genügend Arbeitslust und Ausdauer.

    4.Inzucht

    Die Zucht der friesischen Pferde fußt auf einer ziemlich schmalen Grundlage von drei Linien, und zwar der Tetman-Linie, Age-Linie und Ritske-Linie. Dabei soll bemerkt werden, dass die Agelinie "dünn" ist, während der einflussreiche Hengst Ritske keine dominanten Hengste erzeugt hat. Der Eindruck besteht, dass bei der Bekämpfung von Inzucht schon einige Fortschritte erzielt wurden, aber dieses Thema bleibt eine ständige Sorge der friesischen Zucht.

    5. Entwicklungen

    Wie das authentische friesische Pferd aussah, und wie es sich entwickelt hat, lässt sich schwer ermitteln. Im Mittelalter wurde dieses einheimische Pferd, das in Westeuropa von Norwegen bis Spanien vorkam, von den Rittern benutzt. Auf alten Bildern und Gemälden werden schwere Barockpferde (Quadratpferde) abgebildet. Dieses Bild änderte sich im 18. und 19. Jahrhundert, als viele Friesenpferde bei Trabrennen (goldene Reitgerte) benutzt wurden. Nach 1920 brach für die Friesenpferde (immer noch drei Hengste im Jahre 1917) eine schwere Zeit an. Sie wurden dann hauptsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Die relativ kurzen Beine und das große Gewicht (650-700 kg) waren zwei wesentliche Änderungen, die gezüchtet wurden. Nach 1970 verdrängte der Trecker das Pferd in der Landwirtschaft fast ganz. Ab dieser Zeit wird das Pferd mehr und mehr in der Weise benutzt, die im Abschnitt "Benutzung und Anwendung im Sport" umschrieben wird. Obwohl es unter den Mitgliedern Liebhaber gibt, die das Friesenpferd als Landwirtschaftspferd sehen und zu diesem Zweck züchten möchten, ist das eine völlig freie Wahl, gewiss wenn solches mit dem Ziel des Züchters verbunden ist, die Schwächen der Rasse wie die vorkommende schwache Hinterhand, Härte, Raum usw. zu verbessern. Das Zuchtziel verlangt ein "modernes" Friesenpferd, das die rassentypischen Eigenschaften behalten hat. Kurz ein Luxuspferd, das den Anforderungen entspricht, die in den Abschnitten über das Exterieur und die Benutzung umschrieben wurden. Obwohl das Exterieur im Zuchtziel als erstes genannt wird, müssen die Basisgangarten - zum Beispiel während einer Exterieurkörung - schwer zählen.

    Zuchtpolitik in bezug auf Stuten

    A.1 Körungspolitik

    Aufnahme ins Stammbuch (F)

    Der Typ des Friesenpferdes, der im Zuchtziel umschrieben wird, wird angestrebt, das heißt ein harmonisch und ausgewogen gebildetes Pferd mit edlem Kopf und hellen, intelligenten Augen. Kleine aufmerksame Ohren, die sich leicht zueinander neigen. Ein nicht zu kurzer, leicht gebeugter Hals, eine ausreichend lange und schräge Schulter, ein ausreichend starker Rücken, in einem nicht zu kurzen Kreuz endend, das nicht zu abschüssig sein darf. Ausreichend lang gerippt, mit guter Wölbung, starken Beinen und Füßen, einem gut entwickelten Oberarm und gutem Stand. Flotte, rechteckige, elegante und erhabene Gangarten, die von ausreichender Behaarung am Unterfuß, einem vollen Kamm und einem schönen, langen Schweif besonders unterstrichen werden. Damit dieses Ideal erreicht wird, ist eine strenge Körungspolitik wichtig. Das bedeutet, dass Stuten mit Erbfehlern nicht aufgenommen werden dürfen und soviel wie möglich von der Zucht ferngehalten werden müssen. Kriterien bezüglich der Untauglichkeit sind unter anderem:

    *Harte Beinfehler wie;

    • Beinwucherung über dem Huf
    • Spat
    • schwielige Wucherung an der Hinterseite des Sprunggelenks

    * Weiche Beinfehler wie;

    • harte und trockene Wucherung am Bein
    • Schwellung der Kniescheibe

    *Lahmheiten

    *Schweine- bzw. Hechtmaul

    *Zeichnungen an den Beinen

    *ein zu geringes Stockmaß

    In bezug auf die Benutzung der Hinterhand muss die Auswahl nach besonders strengen Kriterien getroffen werden. Zu oft kommt noch eine mäßige bis schlechte Benutzung des Hinterbeines vor. Dabei soll dem Kniegelenk und Abweichungen in ihm, wie einer festsitzenden Kniescheibe (akuter Patellafixierung und chronischer oder habitueller Patellafixierung), und dem losen Knie zusätzliche Aufmerksamkeit geschenkt werden. Weiter sind der Bau und die Entwicklung des Sprunggelenks von großer Bedeutung. Züchter müssen davon durchdrungen sein, dass Züchten mit zweijährigen und nicht stammbuchwertigen Stuten vermieden werden muss.

    Zuchtpolitik in Bezug auf Stammbuchhengsten

    Unten folgend der Vermerk des Zuchtrates des F.P.S. über die Zuchtordnung zur Anerkennung von Friesen-Stammbuchhengsten.

    Bisherige Körungsordnung

    Die Körungsordnung der Hengste stimmt in großen Linien mit der Vorschrift zur Anerkennung von Stuten überein. Dabei werden aber viel strengere Selektionskriterien angewandt, da der Einfluß eines Stammbuchhengstes auf eine ganze Population wesentlich größer ist als einer einzelnen Sute. Hier folgend die Delektionskriterien:

    1. Kriterien , welche die Mutter eines Hengstes erfüllen muss

    Für den Züchter wie auch den Aufzüchter ist es sehr wichtig zu wissen, welche Abstammungskriterien für die Stammbuchkörung vorgeschlagener Hengst erfüllen muss, Es soll danach gestrebt werden, diese Kriterien im großmöglichen Maße anzuwenden.

    Nachfolgend die Kriterien:

    1. Im Fohlenbuchzertifikat des zu körenden Hengstes darf in der Vater wie der Mutterlinie in vier Generationen keine im "Hilfsbuch" registrierte Stute vorkommen.
    2. Im Fohlenbuchzertifikat des zu körenden Hengstes dürfen keine Eltern und Großeltern vorkommen, die im Fohlenbuchregister eingeschrieben sind.
    3. In drei Generationen darf "Weiß an den Beinen" nicht vorkommen. Auch ein weißer Huf oder Weiß an der Hufsohle sind unerwünscht. Bei der Hengstkörung soll bei der tiermedizinische Untersuchung des betreffenden Hengstes stets auch auf die Frage Wert gelegt werden, ob eine weiße Sohle vorkommt.
    4. Mutter, Großmutter und Urgroßmutter müssen "Ster" oder "Ster"-würdig sein.
    5. Bei den Müttern der Hengste dürfen keine Beinkrankheiten vorkommen. Bestehen in dieser Hinsicht Zweifel, muss eine Untersuchung erfolgen, z.B. eine röntgenologische Untersuchung.
    6. Die zu körenden Hengste müssen soweit wie möglich aus einer zuchtfesten fruchtbaren Mutterlinie stammen, wobei preferente Urgroßeltern empfohlen werden.
    7. Die sportlichen und die I.B.0.P. Resultate sowohl der Mutter als auch der Nachkommen in der Mutterlinie werden in die Beurteilung aufgenommen.
    8. Der Charakter der Mutter wird in die Beurteilung einbezogen.
    9. Als Hengstmütter sind Stuten mit Nabelbruch und Stalluntugenden unerwünscht, zudem darf Über- oder Unterbiss nicht auftreten.

    2. Kriterien für die vorgeschlagenen Hengste.
    1. Die zur Stammbuchkörung vorgestellten Hengste müssen den Bestimmungen für die Teilnahme an der Vorjahreshengstkörung entsprechen. Sie müssen u.a. mit einer gültichen Zungennummer tätowiert oder mit einer anderen, durch den Vorstand anerkannten, Indentifikationsnummer (Chipnummer)versehen sein.
    2. Die vorgestellten Hengste müssen einen Stammbuchhengst als Vater haben.
    3. Körung noch aufzunehmender Hengste.

    Der Körung muss die Anerkennung bei einer Vorfahrenuntersuchung vorausgegangen sein. Zugleich sollen die Mütter der für die Körung vorgestellte Hengste weit als möglich durch die Inspektoren (Körmeister) besichtigt worden sein (siehe Bedingungen der Hengstkörung).

    Die Körung wird untergliedert in:

    3.1. Spermauntersuchung

    Die Spermauntersuchung und zugleich die Untersuchung des Geschlechtsapparates müssen an dem durch die Stammbuchkommission festgelegten Ort innerhalb des dafür gesetzten Zeitlimits stattfinden. Die Spermaberichte werden an einen durch das Stammbuch bestimmten Veterinär geschickt. Dieser erstattet Über das Resultat dem F.P.S.-Sekretariat Bericht. Das Sekretariat informiert die Hengsthalter schriftlich über das Ergebnis. Die Hengste aus dem Ausland müssen dieselben Kriterien erfüllen wie unter 3.1 aufgeführt. Das F.P.S. kann zur Auflage machen, den Hengst im Herkunftsland durch ein vom F.P.S. bestimmtes Institut untersuchen zu lassen. Das können die Tiermedizinischen Fakultäten in den betreffenden Ländern sein. Das Procedere selbst muss dasselbe wie in den Niederlanden sein. Das Protokoll soll in der Landessprache zum betreffenden Institut geschickt werden. Bei Zweifelsfällen kann eventuell eine Wiederholung der Untersuchung in den Niederlanden verlangt werden. Gegebenenfalls muss die C.E.M.-Unter-suchung durchgeführt werden.

    3.2. Beurteilung von Bewegung und Exterieur

    Die durch den Vorstand benannte Jury beurteilt die Hengste auf Bewegungen und Exterieur. Zudem wird bei den Hengsten, die für die zweite Beurteilung nominiert sind, das Stockmaß genommen.

    3.3.Tiermedizinische Untersuchung

    Die zur zweiter Beurteilung nominierte Hengste werden bei der Körung mit folgendem Ziel tiermedizinisch untersucht:

    3.3.1. Der Ausschluss von Hengsten mit für das F.P.S. nicht erwünschten (erblichen) Eigenschaften bzw. Mängeln

    3.3.2. Die Information der Jury über die Qualität der verschiedenen Teile der Hengste und deren Funktion, mit Betonung auf dem Bewegungsapparat.

    3.4. Untersuchung auf Doping

    Stichprobenweise werden Dopingkontrollen vorgenommen.

    3.5. Blutgruppenuntersuchung

    Die für die Zentrale Untersuchung nominierte Hengste müssen auf ihre Blutgruppe untersucht werden, um die Abstammung zu kontrollieren und das eigene Blutgruppenbild festzustellen.

    3.6. Röntgenologische Untersuchung

    Die für die Zentrale Untersuchung nominierte Hengste müssen vorher durch ein vom F.P.S. bestimmtes Institut röntgenologisch untersucht werden.

    3.7. Zentrale Untersuchung der Hengste

    Diese Untersuchung, die 70 Tage dauert, wird von der "Stiftung Leistungsuntersuchung von Pferden und Ponies" (St. V.O.P.P.) durchgeführt. Das Untersuchungsprogramm wird nach Absprache des F.P.S. und dieser Stiftung V.O.P.P. aufgestellt.

    Die Jurymitglieder werden, auf Vorschlag vom F.P.S., durch die Stiftung V.O.P.P. bestimmt. Sie arbeiten im Auftrag dieser Stiftung und unabhängig vom F.P.S. Für das Ausland sind vergleichbare Untersuchungen möglich.

    Beurteilt werden:

    Die Grundgangarten Schritt, Trab und Galopp.

    Die Rittigkeits-, Fahr-, Zug- und Schauwagenprüfung.

    In Zusammenarbeit mit der Trainingsleitung werden Berichte über Charakter, Stallverhalten und Trainingsfortschritte zusammengestellt. Der tiermedizinische Bericht wird durch den tierärtzlichen Berater erstellt. Als Abschluss der Zentralen Untersuchung werden die Hengste zum letzten mal bei den untenstehenden Hengstleistungsprüfung beurteilt:

    • Fahrprüfung
    • Zugprüfung
     
    • Schauwagenprüfung
    • Prüfung unter dem Sattel (Dressur)

    Der Schlussbericht spiegelt die verschiedenen Beurteilungen während des siebzigtägigen Testes wider.

    4. Körung von Stammbuchhengsten.

    4.1 Stammbuchkörungen

    Die Stammbuchhengste müssen jährlich der Reichs- und Stammbuchkommission vorgestellt werden und erhalten bei erfolgter Körung eine Deckerlaubnis, die bis zur ersten darauffolgenden Hengstkörung gültig ist.

    4.2 Leistungsprüfungen

    Die Stammbuchhengste müssen bis einschließlich zwölf Jahren jährlich an einer durch den Vorstand ausgeschriebener Prüfung teilnehmen.

    4.3 Körung anhand von Nachkommen I

    Die ins Stammbuch aufgenommene Hengste müssen anhand ihrer Nachkommen beurteilt werden, und zwar in dem Jahr in dem der älteste Nachkomme drei Jahre alt wird. (Siehe Körungsreglement Artikel 18 bis einschließlich 23)

    II. Neue Ordnung

    Die neue Ordnung ist eine Ergänzung und Verschärfung der bisherigen Körungsordnung.

    1. Körung anhand von Nachkommen II

    Bei der Körung anhand von Nachkommen 1 (s.o. Punkt 4.3) wird eine relative kleine Anzahl von Dreijährigen gekört, die zudem noch nicht ausgewachsen sind. Auch ist zu diesem Zeitpunkt noch wenig oder nichts über die Leistung der beurteilten Nachkommen bekannt. Es kann auch vorkommen, dass sich das Zuchtziel im Lauf der Jahre derart ändert, dass ein bestimmter Hengst nun weniger erwünscht ist.

    Um dies zu konkretisieren:

    Fünf Jahre nach der ersten Nachkommenuntersuchung erfolgt eine zweite Beurteilung, die auf;

    1.1. den Leistungen der Nachkommen

    1.2. dem Exterieur der Nachkommen

    1.3. den eigenen Leistungen

    beruht und sich nach den dann geltenden Kriterien richtet. Als Leitfaden für das Exterieur gelten die Körungsformulare, die im größtmöglichen Maße bei der Aufnahme ins Stammbuch durch die Kommission angewendet werden.

    2. Leistungen der Stammbuchhengste.

    Wichtig ist, dass auch die eigenen Leistungen ein Selektionskriterium darstellen. Somit ist es auch für die Friesenhengste von eminenter Bedeutung, sie in den verschiedenen Disziplinen des Pferdesports herauszubringen. Die Ergebnisse hiervon müssen verfolgt und publiziert werden. Die sportlichen Resultate des Hengstes selbst und seiner Nachkommen müssen bei der Hengstwahl unserer Züchter eine größere Rolle spielen.

    3. Einsatz von Hengsten bei einer Sportkarriere.

    Hengste, die im Sport ungewöhnliche Leistungen erbringen, müssen, wenn sie keine Mängel und Abweichungen aufweisen, auf Grund ihrer Sportleistungen eine Stammbuchanerkennung erhalten können. Das gilt auch für abgekörte Stammbuchhengste, deren Nachkommen großartige Leistungen im Sport liefern (s.u.a. Nachkommenkörung II).

    4. Erweiterung der Deckungsanzahl pro Hengst.

    4.1 Decklimit

    Regelmäßig wird über die Zuchtergebnisse der betreffenden Stammbuchhengste Auskunft gegeben. Siehe hier für u.a. Phryso vom März 1993, "Zuchtwertmerkmale von Friesenhengsten". Zudem soll den Leistungen sowohl des Hengstes selbst als auch seiner Nachkommen Rechnung getragen werden, im Fahrsport, der Dressur unter dem Sattel, der Dressur an der Hand und insgesamt. Dem muss bei der Hengstkörung in breitem Maße Aufmerksamkeit geschenkt werden, und zwar durch eine Präsentation der Stammbuchhengste, die sich in einer bestimmten Disziplin im abgelaufenen Jahr außerordentlich hervorgetan haben. Hiernach werden bei der Hengstkörung die Hengste placiert und prämiert. Anhand von Bewegung und Exterieur wird letztendlich der Champion bestimmt. Aus dem Obenstehenden wird dem Züchter deutlich gemacht, dass bei der Partnerwahl für die Stute, neben Placierung bei Bewegung und Exterieur auch andere, mindestens ebenso wichtige Faktoren eine Rolle spielen. Um den Einfluss eines bestimmten Hengstes nicht dominant werden zu lassen, wird ein Decklimit festgelegt, das bei 150 Bedeckungen/Inseminationen pro Hengst und Jahr bei Hengsten liegt, die noch nicht nach ihren Nachkommen gekört wurden, und bei 200 für Hengste, die nach ihren Nachkommen anerkannt wurden.

    4.2 Künstliche Insemination

    Die Anwendung von Künstlicher Insemination ist bei Rindern und Schweinen in den Niederlanden schon seit Jahren die natürlichste Sache der Welt. Bei Pferden ist nach einem zögerlichen Anfang nun soviel Interesse vorhanden, dass wir eine Tendenz zu allgemeiner Anwendung feststellen dürfen.

    Zuchtwertmerkmale friesischer Stammbuchhengste

    Der Vorstand des F.P.S. und die Züchter stehen gemeinsam vor der großen Herausforderung, die Qualität unseres friesischen Pferdes zu verbessern. Diese Zuchtwertmerkmale friesischer Deckhengste sollen dabei als Hilfsmittel dienen, zu Ihrer Stute den richtigen Hengst zu finden.

    Die Anwendung dieser Merkmale verlangt von dem Züchter große Kenntnisse seiner Stute. Nur wenn Sie Einsicht in die Stärken und Schwächen Ihrer Zuchtstute haben, können Sie von diesem Schema profitieren. Wir sind in der Zucht auf den vorhandenen Hengstbestand angewiesen.

    Ausgangspunkt ist, dass jeder gutgekörte Hengst seine Aufgabe in der Zucht erfüllen kann. Aufgabe des Züchters ist es, mit Hilfe der Merkmale einen Hengst zu suchen, der Schwächen seiner Stute verbessern kann. In diesem Schema lassen wir vieles offen, weil wir (noch) nicht genügend Angaben für ein fundiertes Urteil haben, oder weil der Hengst sich weder verbessert, noch verschlechtert. Mit einem (+) geben wir an, dass der Hengst in diesem Punkt meistens positiv vererbt, und mit einem (-), dass die Vererbung weniger positiv ist. Nachstehende Erläuterung können Sie am besten zusammen mit dem Schema lesen.

    1. Gebrauchszwecke

    Wir züchten Pferde für verschiedene Gebrauchszwecke: Freizeit, Fahr- und Reitdressur und Schaufahren. Bestimmte Hengste haben Nachkommen, die für die Fahr- und Reitdressur geeignet sind. Andere Hengste zeigen ihre Stärke mehr im Schaufahren. Auch der Einfluss der Mutter spielt bei der Vererbung eine Rolle. Zum Beispiel dürften bei (beginnenden) Züchtern, die den Wunsch haben, ein Schaufahrpferd zu züchten, Hengste mit einem T besondere Aufmerksamkeit wecken

    2. Seitenansicht

    Wir sehen gerne Pferde, die Raum im Gebilde und Bewegung haben. Für das Auge ist dabei die Seitenansicht länger als die Höhe: Also, eher ein Rechteck. Der Rücken darf nicht zu lang sein. Bei einer langen schrägen Schulter und einem schrägliegenden Kreuz mit viel Länge können die Verhältnisse Vor-, Mittel- und Hinterhand 1:1:1 sein. Es liegt auf der Hand, bei gedrungenen Typen Hengste mit viel Länge in der Seitenansicht, und bei langen Pferden Hengste, die mehr im Quadrat stehen, zu benutzen. Siehe die Bemerkungen im Abschnitt "Rücken".

    3. Masse

    Unter den Stuten finden sich Pferde mit viel Masse und solche mit weniger Masse. Es geht uns um Pferde, die von Natur aus einen schweren Bau haben oder leichter sind. Bei den Hengsten kommt dies ebenfalls vor. Im Hinblick auf das Zuchtziel erscheint es uns weniger gut, zu schweren Stuten mit schweren Hengsten zu kombinieren. Einige etwas leichtere Stuten können dagegen gerne einmal einen schwereren Hengst haben.

    4. Größe

    Bei den Stuten kann das Stockmaß sehr unterschiedlich sein. Es gibt noch viele kleine Pferde, die niedriger als 1,60 m sind, die der Zuchtplan nach dreijähriger Lebenszeit als ideal ansieht. Hat die Stute eine geringe Größe, oder ist die Mutter der Stute klein, oder hat sie kleine Nachkommen, dann ist es zweckmäßig, einen Hengst zu benutzen, der vergrößernd vererbt. Unsere vorsichtigen Angaben basieren auf dem Prozentsatz der Töchter eines Hengstes mit einer Größe unter 1,58 m. Auch hier wirkt der Einfluss der Stute mit. Jedoch kann man sehen, dass der einen Hengst mehr Töchter mit einer Größe unter 1,58 m hat, als der andere.

    5. Länge der Vorhand

    Im Modernisierungsprozess ist u.a. das Vorderbein ein wichtiger Punkt. Noch viele Stuten stehen zu dicht am Boden und sollten mit einem Hengst gepaart werden, der mehr Länge bringt, namentlich im Unterarm, um mehr Raumgriff nach vorne zu erhalten. In diesem Punkt bringt der eine Hengst mehr Verbesserung als der andere.

     6. Hals

    Der Zuchtplan beschreibt das Ideal folgendermaßen: "Der Hals darf nicht zu kurz und nicht zu wenig muskulös sein und muss ausreichend hoch aus der Brust kommen. Ein Unterhals wird nicht gerne gesehen." Sowohl Reitse als auch Tjimme können schwere Hälse vererben und brauchen nicht direkt Partner mit schweren Hälsen. Bei Teake sollte etwas mehr Länge in den Hals kommen, hauptsächlich im Nackenteil. Bei Oege besteht eher die Möglichkeit eines Unterhalses. Hat eine Stute bereits einen Unterhals, dann sollte man eine solche Kombination lieber vermeiden.

    7. Schulter

    Das Ideal ist lang und schräg. Das Merkmal spricht für sich.

    8. Widerrist

    Der Zuchtplan verlangt "einen gut entwickelten und vor allem gleichmäßig in den Rücken verlaufenden Widerrist, der nicht zu flach ist." Einige Hengste sollten mehr Widerrist vererben.

    9. Rücken

    Es ist auf einen zu langen Rücken zu achten. Stuten, die zu lang im Rücken sind, sollte man besser nicht mit Hengsten paaren, die hier ein - haben. Ein etwas gesunkener Rücken darf sein, dies darf aber nicht zu stark werden.

    10. Lenden

    So wie ein gut entwickelter Widerrist eine Brücke zwischen Vor- und Mittelhand ist, so müssen breite, kurze und muskulöse Lenden den Übergang zur Hinterhand stärken. Es gibt noch viele Hengste, die hier ein - verzeichnen.

    11. Kreuzform

    Wir kommen nun zu einem wichtigen Bereich. Als Bedingung für Schubkraft aus der Hinterhand sehen wir gerne ein Kreuz mit viel Länge. Die Linie Hüfte-Sitzbein muss etwas abschüssig sein. Es besteht ein Zusammenhang zwischen dieser Kreuzform und Schub. Siehe die Merkmale dieser zwei Rubriken.

    Die Länge und die Neigung in der Kreuzform sollten besondere Aufmerksamkeit der Züchter finden, weil wir in diesem Bereich Fortschritte erzielen müssen. Sowohl das kurze gerade Kreuz als auch das kurze abschüssige Kreuz sind nicht sehr vorteilhaft.

    Natürlich kann ein Pferd trotz eines weniger guten Skeletts Gutes leisten, aber nie deswegen! Im Skelett müssen gute Voraussetzungen für Leistungen und Schub vorhanden sein.
    12. Beinstellungen

    Mit Hilfe nachstehender Schemata kann man die Beinstellungen der Zuchtstuten studieren.

    Bei dem Vorderhand geben die Hengste mit einem + größtenteils eine quadratische Stellung. Bei Nachkommen von Oege und Tjimme kommen eine französische Stellung und eine Zehtreterstellung vor. In der Seitenansicht geben Jochem und Lammert manchmal eine Unterständigkeit, und gibt Naen eine etwas weiche Kootstellung, Oege eine etwas kurze, steile Fessel, und Reitse eine Bockbeinigkeit, und das Vorderbein ist unter dem Vorknie manchmal etwas eingeschnürt.

    Hinterhand

    Bei Nachkommen von Lammert kann man sagen, dass die Hinterhand von hinten gesehen etwas eng in den Hacken ist (Kuhhässig). In der Seitenansicht kommt bei Nachkommen von Marko Säbelbeinigkeit vor, bei denen von Reitse ebenfalls, während das Sprunggelenk '.schöner" sein könnte, namentlich auf dem Kopf des Griffelbeins (Reebeins). In Sachen Behosung müssen wir feststellen, dass diverse Hengste in diesem Punkt nicht ausreichend vererben.

    13. Qualität der Beinarbeit

    Die Hengste, die hier ein - erhalten, geben ungenügend trockene Beine. Wenn die Stute keine trockenen Beine hat, sollte man am besten bei den Hengsten schauen, die hier ein Plus haben.

    14. Bewegung

    Der Zuchtplan legt mit Nachdruck Wert auf Bewegungen mit gutem Schub aus der Hinterhand. Es wäre schön, wenn alle Hengste in diesem Punkt ein + für die Vererbung erhalten könnten. Dieses Ideal ist noch in weiter Ferne. Von 15 Hengsten haben 7 ein -. Die Geschmeidigkeit des Sprunggelenks verdient ebenfalls unsere Aufmerksamkeit.

    Bei der Weite aus der Vorhand werden diverse Hengste gut beurteilt.

    15. Balance

    Die Balance und die Regelmäßigkeit der Bewegungen können in den meisten Fällen als positiv bezeichnet werden.

    Wir verweisen ebenfalls auf die Bemerkungen im Abschnitt "Kreuzform".

    16. Schritt

    Fünf Hengste vererben einen nicht zu raumgreifenden Schritt, und bei sechs sähen wir gerne einen kräftigeren Schritt bei den Nachkommen.

    In diesem Punkt empfiehlt es sich, Schwächen bei der Stute zu verbessern.

    17. Trab

    Viele Hengste vererben schon einen weiten Trab, jedoch könnten der Schub und die Leichtfüßigkeit verbessert werden (siehe den Abschnitt "Bewegung").

    Und weiter .....Wichtig ist das Feeling des Züchters. Diese Zuchtwertmerkmale leisten nur einen bescheidenen Beitrag. Es gibt ja mehr Informationsquellen, wie:

    Die Berichte aus Drachten. Die Leistungen eines Hengstes. Der Prozentsatz der Sterstuten, und die Tatsache, ob bereits Söhne gekört wurden.

    An Zuchttagen erhalten Sie selbst einen Einblick in die Vererbung von Hengsten, und der Nachkommenbericht verschafft viele Informationen. Es ist empfehlenswert, mit mehreren Züchtern über die Hengstwahl zu sprechen.

    Die Inzucht

    Hinsichtlich der Inzucht gilt als Regel: halten Sie die Inzucht aus den ersten drei Generationen des Stammbaumes. Wenn Sie von dem zu züchtenden Fohlen einen Stammbaum anfertigen, ist es wichtig, dass in drei Generationen ein Name nicht zweimal oder öfter vorkommt. Zudem besteht die Möglichkeit, in der Januarausgabe von Phryso den Inzuchtprozentsatz anzufordern.

    Das Reglement Embryotransplantation ist wie folgt festgestellt:

    Artikel 1.

    Dieses Reglement übernimmt die Terminologie der Satzung und der darauf gründenden Reglements des Königlichen Verbands "Het Friesch Paarden-Stamboek", im nachfolgenden "der Verband" genannt.

    Artikel 2.

    Dieses Reglement darf keine Bestimmungen enthalten, die im Widerspruch zur Satzung und den Reglements des Verbands stehen. Änderungen bedürfen der Genehmigung der Generalversammlung des Verbands. Dieses Reglement darf keine Bestimmungen enthalten, die im Widerspruch zum niederländischen Gesetz über die Gesundheit und das Wohl von Tieren und/oder dem niederländischen Züchtereibeschluss stehen.

    Artikel 3.

    • 3.1. Eine Embryotransplantation ist, bevor sie durchgeführt wird, schriftlich dem Sekretär des Verbands zu melden.
    • 3.2. Bei dieser Meldung sind der Name und die Eintragungsnummer der Spenderin, der Leihmutter und des Vaters des Embryos anzugeben.
    • 3.3. Die Leihmutter soll vorzugsweise der Friesenpferderasse sein.'

    Artikel 4.

    • 4.1. Über eine DNA-Untersuchung ist die Abstammung des aus dem Embryo geborenen Fohlens festzustellen. Bevor die Embryotransplantation durchgeführt wird, ist dem Sekretär des Verbands eine Haarprobe der Spenderin und, falls solches noch nicht bekannt sein sollte, ebenfalls des Vaters zuzusenden. Nach der Geburt ist dem Sekretär des Verbands ebenfalls eine Haarprobe des Fohlens und der Leihmutter zuzusenden. Daraufhin wird anhand aller dieser Angaben über eine DNA-Untersuchung die Abstammung des Fohlens festgestellt
    • 4.2. Die DNA-Untersuchung ist in einem vom Vorstand des Verbands dazu eingesetzten Labor durchzuführen.
    • 4.3. Die Kosten der DNA-Untersuchung gehen auf Rechnung des-/derjenigen, der/die den Antrag auf Embryotransplantation eingereicht hat.

    Artikel 5.

    Pro Stute (Spenderin) können ab dem vierten Lebensjahr höchstens fünf Nachkommen im Jahr eingetragen werden, einschließlich eines eventuell von der Stute selbst geworfenen Fohlens.

    Artikel 6.

    Über alle Fälle, die in diesem Reglement nicht vorgesehen sind, entscheidet der Vorstand des Verbands unter Berücksichtigung von Artikel 2 dieses Reglements.

    N.B. Die Leihmutter soll vorzugsweise der Friesenpferderasse sein, weil auch externe Faktoren den Charakter eines Fohlens beeinflussen.

    Friesisches Pferdezentrum

    Das Friesische Pferdezentrum wurde am 1. Juni 1991 wegen der sehr positiven Entwicklung der Zucht und des Handels bzw. des Exports friesischer Pferde im letzten Jahrzehnt gegründet.

    Während viele Aktivitäten mit und um das friesische Pferd zuvor zerstreut stattfanden, sind diese Aktivitäten jetzt gebündelt, was das positive Interesse am friesischen Pferd bestimmt verstärkt.

    Andererseits ist es von großer Bedeutung, die zentrale Lage von Friesland in der Zucht künftig zu verstärken. Auch dort spielt ein friesisches Pferdezentrum eine wichtige Rolle.

    Heute steht der größte Teil der Stuten und Hengste, fast 10.000 Pferde, immer noch in der Provinz Friesland. Während der gesamte Pferdebestand sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt hat, ist der relative Anteil von Friesland in der geographischen Streuung immer geringer geworden. Das ist unter anderem die Folge eines stark zugenommenen Exports friesischer Pferde aus Friesland. Diese Exportzunahme hat hier und da gewiss zu einer breiteren Einkommensgrundlage friesischer Agrarier und in der Zucht des friesischen Pferdes zu einem, zwar noch bescheidenen, "2. Zweig" geführt. Einige Hunderte Friesenpferde werden jedes Jahr in alle Länder Europas, Amerika, Kanada und Australien exportiert. Dabei variieren die Preise von f 7.000,00 für ein Fohlen bis 750.000,00 für einen friesischen Deckhengst. Neben der kulturellen Bedeutung des friesischen Pferdes für die Niederlande (die einzige nicht gekreuzte einheimische Rasse, die geblieben ist) gewinnt es in den letzten Jahren also auch erheblich an wirtschaftlicher Bedeutung. Damit diese zunehmende wirtschaftliche Bedeutung künftig beibehalten und, wenn möglich, vergrößert wird, ist eine aktive, auf das Ausland gezielte Promotion erwünscht.

    Der Preis der hiesigen Pferde wird zur Zeit ja in bedeutendem Maße von der sehr großen Nachfrage aus dem Ausland bestimmt.

    Diese Promotion findet jetzt aus einem erkennbaren Zentrum in Friesland statt, dem Friesischen Pferdezentrum, Postlaan 1, 9204 WT Drachten. Tel. + 31 (0)5120-30473.



    Seitenanfang